Girokonten werden bei Banken in laufender Rechnung geführt. Sie werden daher auch Kontokorrentkonten genannt. Gutschriften werden laufend gegen Belastungen aufgerechnet. Wird am Kontoauszugdrucker ein Auszug abgerufen, steht auf diesem auch der aktuelle Kontostand. Allerdings gilt dieser Betrag in der Regel als „vorläufig“. Offene Buchungen können zu einem anderen Ergebnis führen.
Damit jedoch Kunden den Kontostand verbindlich prüfen können, sind Banken verpflichtet, einmal pro Jahr den Saldostand mitzuteilen. In der Regel wird allerdings sogar in jedem Quartal ein Rechnungsabschluss erstellt und dem Kunden (ebenfalls per Auszug) mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen 6 Wochen, gilt der Abschluss und somit der genannte Kontostand als angenommen und genehmigt.
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