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Restkaufpreis

Bei Leasingverträgen wird bei Vertragsabschluss bereits der zu erwartende Restkaufpreis am Ende der Laufzeit festgelegt. Vom Kaufpreis muss also der Wertverlust durch die voraussichtliche Kilometerleistung und der Wertverlust durch die Zeit abgezogen werden.

Je nachdem, ob und in welcher Höhe eine Anzahlung geleistet wird und wie hoch die monatlichen Raten sind, kann man also recht genau berechnen, wo ungefähr der Restkaufpreis liegen wird. Je nachdem, wie der Leasingvertrag gestaltet ist, kann oder muss der Leasingnehmer dann das Fahrzeug zum vereinbarten Preis kaufen.

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