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Restschuldversicherung

Nirgends gibt es mehr Kontroversen als beim Thema Restschuldversicherung. Es handelt sich hierbei um Versicherungen, die in bestimmten Fällen die Raten oder sogar die Zahlung der kompletten Restschuld übernehmen.

Die häufigsten Versicherungen sind die Absicherung für den Todesfall (zahlt die volle Restsumme bei Versterben des Kreditnehmers), die Absicherung für den Krankheitsfall (zahlt die Raten weiter, solange der Kreditnehmer nur Krankengeld erhält) und die Absicherung für den Fall der Arbeitslosigkeit. Hier werden ebenfalls die Raten übernommen, in der Regel jedoch nur für ein Jahr.

Während die Todesfallabsicherung fast immer auch einzeln zu bekommen ist, ist eine Absicherung gegen die Arbeitslosigkeit meist nur zusätzlich im Paket zu bekommen.

Ist die Restschuldversicherung sinnvoll oder nicht?

Wie oben erwähnt, scheiden sich hier die Geister. Unser Rat: Bevor ein Kreditvertrag mit entsprechender Restschuldversicherung geschlossen wird, sollten Sie ganz genau prüfen, in welchen Fällen die Versicherung auch wirklich leistet. Und dann macht eine Haushaltsrechnung Sinn. Nehmen wir an, dass Sie mit dem Krankengeld ohnehin nicht zurechtkommen, völlig abgesehen vom Kredit. Ist es dann für Sie persönlich wirklich wichtig, ob die Raten gezahlt werden oder nicht? Oder sind Sie nicht finanziell gesehen dann ohnehin am Ende?

Das Gleiche gilt für den Todesfall: Gibt es ein Erbe, das gegenzurechnen ist? Oder ist es nicht eher so, dass Ihre Hinterbliebenen das Erbe sowieso ausschlagen würden?

Das Problem ist: Kreditnehmer haben oft Angst, den Kredit nicht bewilligt zu bekommen, daher kommt es immer wieder vor, dass der Vertrag einfach schnell unterschrieben wird. Eine Versicherung wird manchmal einfach abgeschlossen, weil der Berater sagt, es sei eine gute Sache.

Der wichtigste Rat ist daher: Bedenken Sie die Möglichkeiten und die Kosten. Wenn dann klar ist, gegen was Sie sich absichern möchten, holen Sie verschiedene Angebote ein. Denn nicht nur die in Verbindung mit dem Kredit angebotene Gesellschaft, sondern auch externe Gesellschaften können die gewünschten Risiken absichern. Wichtig zu wissen: Wird ein Kreditvertrag mit einer Restschuldversicherung gemeinsam abgeschlossen, wird der Versicherungsbeitrag für die gesamte Laufzeit meist auf den Kreditbetrag aufgeschlagen und in einer Summe an die Versicherung bezahlt. Das Problem ist dann, dass auch Zinsen für diesen Betrag anfallen. Ein kleiner Teil der monatlichen Zahlung wird für die Tilgung dieser Summe berechnet. Daher sind die Aufwendungen für diese Produkte meist höher als vergleichbare Angebote.

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