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Restwert

Der Restwert, auch manchmal Restkaufpreis genannt, bezeichnet den Wert eines Leasinggutes am Ende der Laufzeit des Leasingvertrages.

Der Restwert wird in der Regel bereits bei Beginn des Leasingvertrages zwischen dem Leasingnehmer und dem Leasinggeber vereinbart. Die Vereinbarung kann aber selbstverständlich nur ein voraussichtliches Ergebnis enthalten, da der Wert eines Fahrzeugs vom Zustand und von den gefahrenen Kilometern abhängt. Weicht also der tatsächliche Restwert vom vereinbarten Restkaufpreis ab, gibt es ein Problem, falls das Fahrzeug zurückgegeben werden soll. Denn der Verkäufer lässt sich dann einen evtl. Fehlbetrag vom Leasingnehmer erstatten.

Auf der anderen Seite kann bei einem höheren Restwert (weil z. B. weniger Kilometer gefahren wurden als erwartet) auch der Leasingnehmer davon profitieren. Allerdings bekommt er nur 75% des Mehrerlöses. Den Rest erhält der Leasinggeber.

Auch bei einem Autoverkauf spricht man von einem Restwert des Fahrzeugs.

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