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Risiko-Lebensversicherung

Eine Risiko-Lebensversicherung ist wohl das häufigste Instrument, um Hinterbliebene abzusichern.

Funktionsweise der Risikolebensversicherung

Ein Versicherungsnehmer bezahlt regelmäßige Beiträge (jährliche Beiträge sind immer günstiger als monatliche Beiträge) an ein Versicherungsunternehmen. Verstirbt die versicherte Person, wird an einen Begünstigten eine vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Was erst einmal sehr einfach klingt, wird in der einzelnen Vertragsgestaltung etwas kompliziert, kann aber dadurch auch besonders gut an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden.

Notwendigkeit einer Risiko-Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung ist sinnvoll, wenn andere Personen nach dem eigenen Tod eine Geldsumme bekommen sollen. Ratsam ist dies ganz besonders bei Familien mit Kindern. Insbesondere Alleinerziehende sind hier gemeint. Denn egal, wer später die Kinder vielleicht versorgt, kann so die Ausbildung und ein gewisser Lebensstandard gesichert werden. Menschen, die ein Darlehen bedienen müssen, sollten auch hier daran denken, dass Erben den Kredit ebenfalls übernehmen müssten und durch die Trauer doppelt belastet wären. Eine Auszahlung aus einer Lebensversicherung kann diese Zeit zumindest erleichtern.

Vorteile der Absicherung

Der größte Vorteil der Risiko-Lebensversicherung ist der geringe Beitrag. Sofern die versicherte Person gesundheitlich in guter Verfassung ist, ist mit einem geringen Beitrag bereits eine hohe Absicherung möglich. Die Versicherung läuft nämlich in der Regel nicht auf Lebenszeit, sondern wird auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen. Die Versicherung prüft also, wie wahrscheinlich es ist, dass Sie in dieser Zeit versterben. Ist das Risiko gering, ist auch der Beitrag gering. So ist es auch logisch, dass mit einem höheren Alter, gefährlichen Hobbies oder Rauchen auch ein höherer Beitrag berechnet werden muss.

So kann man die Versicherungsdauer z. B. auf die Zeit beschränken, in der die Kinder noch nicht auf eigenen Beinen stehen oder ein offener Kredit besteht.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie einen (oder mehrere) Begünstigte eintragen lassen können. Versterben Sie, geht die Versicherungssumme nicht in die Erbmasse über. Es gibt also keine Pflichtteile, die berücksichtigt werden. Besonders für nicht verheiratete Paare mit Kindern aus anderen Beziehungen bietet sich so eine Regelung an. Denn so kann der Partner abgesichert werden während das restliche Vermögen unter den Erben aufgeteilt wird.

Erbschaftssteuer beachten

Auch wenn die Beträge nicht in die Erbmasse fallen, muss unter Umständen Erbschaftssteuer gezahlt werden, sobald Freibeträge überschritten werden. Gerade bei unverheirateten Paaren sind die Grenzen für die Steuer sehr gering. Es bietet sich hier an, sich über Kreuz zu versichern. Hier schließt der Kreditnehmer eine Versicherung ab und zahlt die Beiträge, versicherte Person ist jedoch der Partner. Umgekehrt kann es genauso gemacht werden, so bekommt dann die versicherte Person die Versicherungssumme und muss daher keine Erbschaftssteuer abführen.

Ein Vertrag für zwei Personen

Wenn die finanzielle Situation besonders knapp ist, so dass keine zwei Verträge bedient werden können, so muss eine Wahl getroffen werden welchen Partner man absichert. Meist wird hier nur der Hauptverdiener ausgewählt. Doch was, wenn der andere Partner verstirbt? Wie alt sind die Kinder, muss vielleicht die Arbeitszeit reduziert werden? Viele Fragen sind zu klären. In diesem Fall könnte ein Vertrag auf Gegenseitigkeit abgeschlossen werden. Es gibt hierbei innerhalb eines Vertrags zwei versicherte Personen. Verstirbt einer der beiden Partner, bekommt der andere die Versicherungssumme. Versterben aber beide gleichzeitig, z. B. durch einen Unfall, bekommen die Erben nur einmal die Versicherungssumme ausgezahlt. Es lohnt sich daher, zuvor verschiedene Angebote einzuholen, vielleicht kommen ja auch zwei Verträge mit etwas geringerer Versicherungssumme in Frage.

Wichtig: die Nachversicherungsgarantie

Einige Verträge beinhalten eine Nachversicherungsgarantie. Beim Eintreten bestimmter Bedingungen, z. B. ein Hauskauf, die Geburt der Kinder oder anderen Ereignissen, darf der Vertrag erhöht werden, ohne dass erneut Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen. Waren Sie also bei Vertragsabschluss besonders jung und gesund, werden auch bei der späteren Erhöhung diese Werte für die Beitragsberechnung zugrunde gelegt, auch wenn Sie inzwischen älter und nicht mehr ganz so knackig sind.

Abgrenzung zur Kapitallebensversicherung

Neben einer Risikolebensversicherung ist auch der Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung möglich. Während die Risikolebensversicherung einfach irgendwann ausläuft und die Beiträge für immer verloren sind, ist bei einer Kapitallebensversicherung ein Rückkaufswert vorhanden. Wer nun gleich denkt, diese Art der Versicherung ist besser, dem sei gesagt: Das muss nicht sein. Denn eine Kapitallebensversicherung kombiniert eine Risikoversicherung mit einem Sparanteil. Sie zahlen also wesentlich höhere Beiträge, von denen ein Teil, genau wie bei einer Risikoversicherung, ausschließlich zur Risikoabsicherung genutzt wird, nur der Rest wird zur Kapitalbildung angelegt.

Es könnte also besser sein, zusätzlich zur Risikolebensversicherung selbst anzusparen. Es kommt hier selbstverständlich auf die Geldanlage an, was für Sie vorteilhafter ist.

Die Gesundheitsprüfung ist notwendig

Eine Versicherung ist immer eine Art Solidargemeinschaft. Viele Menschen legen zusammen, damit derjenige, dem wirklich etwas passiert, abgesichert ist. So gibt es immer jemanden, der profitiert und jemanden, der umsonst gezahlt hat. Damit nun die Beiträge für jeden zahlbar sind, muss das Risiko einschätzbar sein. Angenommen, es gäbe keine Gesundheitsprüfung und 50% aller Versicherten stirbt während der Vertragslaufzeit, dann müssten horrende Beiträge gezahlt werden, damit alle Personen eine ausreichende Summe bekommen könnten.

Die Gesundheitsprüfung dient daher einer realistischen Einschätzung des Risikos. Das bedeutet jedoch auch, dass Personen abgelehnt werden, deren Risiko einfach zu groß ist, und andere Personen einen Risikozuschlag und somit höhere Beiträge zahlen müssen. Letztlich dient dies jedoch der gesamten Solidargemeinschaft der versicherten Personen.

Sterben weniger Personen als zuvor geschätzt wurde, wird dies in den Beiträgen berücksichtigt. Daher ist der Tarifbeitrag meist höher als der tatsächliche Zahlbeitrag. Da jedoch nicht vorauszusehen ist, wie sich das Verhältnis entwickelt, garantiert die Versicherung nur, dass nicht mehr als der Tarifbeitrag gezahlt werden muss.

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