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Rückbürgschaft

Eine Rückbürgschaft wird häufig von staatlichen Institutionen oder gar dem Staat selbst ausgesprochen. Wird ein Bürge in Anspruch genommen, kann er den Betrag vom Schuldner zurückverlangen. Ist dieser jedoch zahlungsunfähig, könnte der Bürge einen Rückbürgen in Anspruch nehmen, der wiederum ihm gegenüber die Schuld begleicht.

In der Regel ist jedoch der Betrag für die Rückbürgschaft auf 75-90% begrenzt. Dennoch verringert sich das Risiko für den Bürgen enorm. Denn in der Regel hat ein Schuldner bis zum Kreditausfall bereits einen Teil des Betrags getilgt, außerdem ist die Schuld so auf die Differenz zu den 100% begrenzt. Auch für den Rückbürgen ergibt sich ein Vorteil. Er hat so nicht die gesamte Schuld zu tragen, sondern im Höchstfall eben die 75 – 90%.

Ist ein Rückbürge in Anspruch genommen worden, so hat dieser wiederum dem Schuldner gegenüber das Recht auf Erstattung des Betrages.

Gern nutzen Kreditinstitute die Möglichkeit, den Bund als Rückbürgen einzusetzen um besonders große Kredite abzusichern und somit das Risiko aus der Bilanz zu bekommen.

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