Eine Schuldanerkenntnis ist eine Erklärung, in der ein Schuldner die Zusicherung abgibt, eine bestimmte Schuld anzuerkennen.
Ein Anwendungsbeispiel zur Verdeutlichung:
Ein Kunde schließt einen Kreditvertrag ab. Er bekommt also das Geld und ist dazu verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen. Tut er dies nicht, muss der Kreditgeber die Forderung zunächst gerichtlich einfordern. In diesem Verfahren wird dann auch geprüft, ob überhaupt eine rechtliche Forderung besteht.
Gibt jedoch der Schuldner ein Schuldanerkenntnis ab, so muss nicht der gesamte Klageweg durchlaufen werden, da das notarielle Schuldanerkenntnis bereits einen vollstreckbaren Titel darstellt. Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich, da die Schuld in Höhe und Art voll anerkannt wurde. Auch die Verjährung ist somit nicht mehr möglich.
Häufig wird bei Immobilienfinanzierungen bei der Grundschuldbestellung gleichzeitig ein abstraktes Schulanerkenntnis aufgenommen. Dieses bewirkt, dass bei einem Zahlungsausfall nicht nur das Grundstück haftet, sondern gleichzeitig der Darlehensnehmer sich der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Auch hier braucht also der Kreditgeber keinerlei gesonderte Titel zu erwirken, die Vollstreckung kann direkt beauftragt werden.
Wird kein Schuldanerkenntnis abgegeben, kann die Forderung jederzeit bestritten werden. Hier werden dann Nachweise vom Gläubiger verlangt, die aufzeigen, dass die Forderung besteht.
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