Ein Sparbuch ist eine Form der Geldanlage und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen. Damit eine Bank die Einlagen auch als Spareinlagen in ihrer Bilanz ausweisen darf, sind diese genau einzuhalten.
Sparkonten unterliegen einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten. Allerdings gibt es einen Freibetrag von 2.000,- Euro pro Monat, der zu den versprochenen Leistungen gehört. Beträge, die darüber hinausgehen müssen entweder gekündigt werden, oder können mit Erlaubnis der Bank unter der Zahlung eines Vorschusszinses ausgezahlt werden. Dieser Zins ist jedoch in der Regel sehr gering und kann 25% - 100% des jeweiligen Guthabenzinssatzes betragen. Er wird nur auf den 2.000,- Euro übersteigenden Betrag und nur für 90 Tage Kündigungsfrist berechnet.
Außerdem müssen Sparkonten durch Ausstellung einer Urkunde gekennzeichnet sein. Früher gab es ausschließlich das wirkliche, gebundene Sparbuch, welches als Urkunde diente. Mit der Technisierung kamen jedoch immer mehr lose Blattsammlungen in Umlauf. Der jeweils letzte gültige Sparkontoauszug gilt hierbei als Sparurkunde.
Ein Sparbuch ist ein sogenanntes „hinkendes Inhaberpapier“, das bedeutet, Auszahlungen im Rahmen der versprochenen Leistung (also innerhalb des Freibetrags oder bereits rechtzeitig gekündigtes Guthaben) darf von der Bank an jeden ausgezahlt werden, der die Urkunde vorlegt. Allerdings besteht nicht die Pflicht zur Auszahlung an jemanden anderen als den Kontoinhaber. Besteht ein Betrugsverdacht, darf nicht ausgezahlt werden. Um hier mehr Sicherheit zu erhalten, kann mit der Bank auch eine Sonderregelung vereinbart werden, dass z. B. nur der Inhaber selbst Geld abheben darf oder dass ein Passwort für Verfügungen notwendig ist.
Außerdem haben Sparkonten die Einschränkung, dass sie nicht für den Zahlungsverkehr zugelassen sind. SEPA-Lastschriften oder Überweisungen sind also von diesem Konto nicht möglich. Einzahlungen können dabei jedoch sehr wohl per Überweisung oder als Bareinzahlung vorgenommen werden.
Sparkonten unterliegen dem staatlichen Einlagensicherungsfonds und gelten daher als besonders sicher. Deshalb sind sie auch immer noch sehr beliebt als Rücklagenkonten. Allerdings ist fraglich, ob sie nicht inzwischen ausgedient haben. Der einzige Vorteil: Menschen, die kein Girokonto haben oder haben wollen, können dennoch ein Sparkonto besitzen und darüber verfügen.
Besonders geeignet sind Sparkonten für die Anlage von Mietkautionsgeldern. Denn durch die Verpfändung des Guthabens und die Übergabe der Sparurkunde an den Vermieter, oder die Anlage auf den Vermieter direkt, ist die Sicherheit des Geldes automatisch gegeben.
Als Konto für Rücklagen (z. B. für die regelmäßige Neuanschaffung von Haushaltsgeräten) bietet sich neben dem Sparkonto auch ein Tagesgeldkonto an. Dieses kann flexibler genutzt werden und unterliegt keinerlei Kündigungsfristen. Außerdem sind meist die zu erzielenden Zinserträge größer. Allerdings ist ein Verrechnungskonto in Form eines Girokontos zwingend notwendig.
Sowohl Sparkonto als auch Tagesgeldkonto haben keine feste Verzinsung, sondern werden regelmäßig an den Markt angepasst. Ausnahmen sind Festgelder, die in der Regel besonderen Fristen und Vertragsklauseln unterliegen.
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