Eine Stundung ist die Aufschiebung einer Zahlungspflicht um eine bestimmte Zeit.
Dabei handelt es sich in der Regel um eine Schuld, die bereits besteht und eigentlich schon fällig ist, wenn die Stundung vereinbart wird. Die Stundung wird somit nicht schon vor Abschluss des jeweiligen Vertrages, der dem Schuldverhältnis zugrunde liegt, vereinbart, sondern erst danach. Durch eine Stundung wird die Verjährung gehemmt, der Schuldner kann also nicht darauf hoffen, sich auf die Einrede der Verjährung berufen zu können.
Auch wenn Raten fällig sind, kann eine Stundung dieser Raten, also eine Zahlungspause vereinbart werden.
Eine feststehende Summe in Raten aufzuteilen ist allerdings eine einfache Ratenzahlungsvereinbarung und keine Stundung.
Für einen Zahlungsaufschub werden im Allgemeinen gesonderte Zinsen erhoben.
Wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, kann eine Stundung häufig der letzte Ausweg bedeuten. Selbst das Finanzamt lässt sich auf Antrag häufig auf eine Stundung ein. Wichtig ist, dass Sie sich sofort darum kümmern und nicht einfach die Zahlungen einstellen oder verweigern.
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