Wenn sich eine Sache amortisiert hat, bedeutet dies, dass die Kosten dafür durch die Einnahmen wieder vollständig vereinnahmt wurden. Der Begriff Teilamortisation bezeichnet im Leasing diejenigen Verträge, die nach Ablauf der Leasingdauer noch eine zu zahlende Restschuld aufweisen. Die Zahlungen haben dann also nicht das ganze Leasinggut bezahlt, sondern nur einen Teil davon.
Wird Zubehör in den Leasingvertrag aufgenommen, handelt es sich für spezielle Extras, wie z. B. einen Dachgepäckträger, meist um eine Vollamortisation. Das Zubehör geht also nach Ablauf des Vertrages ins Eigentum des Darlehensnehmers über, während für das Hauptgut eine Restzahlung fällig wird.
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