Teilauszahlungen kommen normalerweise bei Konsumkrediten ausschließlich bei der Ablöse anderer Darlehen vor. Die Ablösesumme wird direkt an den alten Kreditgeber gezahlt und der Restbetrag landet als Teilzahlung auf dem Girokonto des Darlehensnehmers.
Viel häufiger kommt aber die Teilauszahlung bei der Immobilienfinanzierung vor. Bei Neubauten oder Modernisierungen wird mit dem Baufortschritt regelmäßig eine Teilzahlung fällig. So kommt es dann auch beim Abruf des Darlehens zu einer Teilauszahlung.
Für jede Teilauszahlung ist ein Verwendungsnachweis zu erbringen. Dies können Rechnungen sein, ein Nachweis über den Baufortschritt oder Quittungen aus dem Baumarkt.
Meist werden jedoch die Auszahlungen auf einen Mindestbetrag begrenzt, damit der Aufwand nicht zu groß wird. So muss der Kreditnehmer unter Umständen in Vorleistung gehen um später die gesammelten Belege einreichen zu können. Die wenigsten Kreditgeber nehmen es hier aber auf den Cent genau, kleine Abweichungen sind meist ohne Probleme machbar. Reichen die Rechnungen bspw. nur für 4.500,- Euro wird bei einem Auszahlungsauftrag an die Bank über 5.000,- kaum jemand etwas sagen, vor allem, wenn auch noch Eigenmittel in den Bau fließen sollen.
Ob überhaupt Verwendungsnachweise angefordert werden liegt nicht allein im Ermessen der Bank. Denn diese hat sich refinanziert und außerdem nach gesetzlichen Vorgaben über Eigenkapitalrücklagen einen Beleihungswert und einen Beleihungsauslauf festgelegt. Es ist deshalb besonders darauf zu achten, dass die finanziellen Mittel auch wirklich in die Immobilie fließen.
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