Ein Teilhaberwertpapier, auch Teilhaberpapier oder Inhaberpapier genannt, ist eine Aktie. Diese andere Bezeichnung drückt ein wenig mehr über das Wesen einer Aktie aus. Denn der Inhaber eines solchen Wertpapiers ist tatsächlich Teilhaber einer Firma.
Diese Tatsache ist vielen Anlegern gar nicht bewusst, vor allen jenen, die ausschließlich spekulieren um Rendite zu erwirtschaften. In der Tat gibt es auch Anleger, die aus ideellen Gründen Aktien kaufen. Sie identifizieren sich mit dem Unternehmen und möchten mit ihm „durch dick und dünn“ gehen. Fällt der Kurs, ist dies nicht so wichtig, denn die Inhaber glauben an das Unternehmen und dessen Entwicklung.
Diese Anleger nehmen in der Regel auch an den jährlichen Hauptversammlungen teil. Dazu berechtigt ist jeder Aktionär, doch nur wenige interessieren sich tatsächlich für die Führung und Entwicklung einer Firma. Teilhaber die kein wirkliches Interesse an dem Unternehmen haben, können ihre depotführende Bank mit einer Vollmacht ausstatten. In diesem Fall darf die Bank das Stimmrecht des Kunden nutzen um die Unternehmensentwicklung im Sinne des Anlegers zu beeinflussen.
Aktionäre haben, ebenso wie Teilhaber an anderen Unternehmen, einen Anspruch auf einen Teil des erwirtschafteten Gewinns. Die Höhe richtet sich nach der Höhe der beschlossenen Gewinnausschüttung und der Anzahl der Anteile. Es gibt auch Unternehmen, die gar keine Gewinne ausschütten. Hier kommen Gewinne einfach durch den Mehrwert der Aktie zustande. Allerdings hat der Teilhaber nur etwas davon, wenn er die Aktie verkauft.
Wenn man sich ins Gedächtnis ruft, dass ein Aktionär tatsächlich einen reellen Anteil an einem Unternehmen besitzt, dann wird auch klar, warum ein Aktionär ein Bezugsrecht erhält, wenn neue Papiere vom Unternehmen ausgegeben werden. Nehmen wir einmal eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von jungen Aktien:
In unserem Beispiel gibt es bereits 1.000.000 Stückaktien mit Anteil von je 1,- Euro am Grundkapital. Ein Aktionär besitzt 25% dieser Aktien. Nun gibt das Unternehmen erneut 1.000.000 junge Aktien aus. Würden diese an Fremde verkauft werden, wäre es theoretisch möglich, dass alle von einer einzigen Person gekauft werden und diese Person nun 50% der gesamten Stimmrechte besitzt. Unser vorheriger Aktionär hätte dafür plötzlich nur noch 12,5% der Gesamtaktien und damit auch der Stimmrechte. Sein Anteil wurde „verwässert“.
Damit dies nicht geschehen kann, bekommen Aktionäre immer ein Bezugsrecht auf neue Aktien. Nun kann sich der Inhaber der Wertpapiere entscheiden, ob er neue Aktien beziehen möchte, oder ob er seine Bezugsrechte einzeln verkauft. Denn auch dafür gibt es einen Markt. So kann jemand durch die Bezugsrechte Aktien erwerben, die ggfs. später am freien Markt teurer werden.
Viele Kunden entscheiden sich hier dafür, genau so viele Bezugsrechte zu verkaufen, wie sie benötigen um die verbliebenen Rechte mit dem erzielten Erlös zu auszuüben. Dies nennt sich „Opération blanche“. So braucht kein eigenes Kapital eingesetzt werden und es können trotzdem einige neue Aktien gekauft werden.
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