Kreditraten enthalten entweder ausschließlich die Zinsen, dann muss der Kunde den Kreditbetrag am Ende der Laufzeit in einer Summe tilgen, oder es sind Zins- und Tilgungsanteile enthalten.
In diesem Fall wäre es möglich, beim Kreditgeber eine Tilgungsaussetzung zu beantragen. Dies kann vor allem bei schwierigen finanziellen Phasen eine unschätzbare Hilfe sein. Dann müssen für eine fest bestimmte Zeit nur noch die Zinsen gezahlt werden, die Tilgung wird einfach „hinten angehängt“. Die Kreditdauer verlängert sich also.
Allerdings ist der Finanzierungspartner nicht verpflichtet, der Tilgungsaussetzung zuzustimmen, es sei denn, diese ist bereits im Kreditvertrag vereinbart worden. Einige Banken bieten befristete Tilgungsaussetzungen von sich aus an, häufig sind die ersten Monate sogar gänzlich ratenfrei. Dafür ist dann die Zahlungsdauer etwas länger, denn die Zinsen für diese Zeit müssen trotzdem gezahlt werden. Nun eben nicht von Beginn an.
Viele Förderkredite haben als besonderes Merkmal eine tilgungsfreie Anfangszeit. Beim KfW Wohneigentumsprogramm beträgt die tilgungsfreie Anlaufzeit sogar ein ganzes Jahr, kann aber auch bis 3 Jahre vereinbart werden. Auch für verschiedene Existenzgründungsdarlehen gelten einige Jahre der Tilgungsaussetzung.
Wenn Sie aus finanziellen Gründen eine Tilgungsaussetzung benötigen, sprechen Sie immer zuerst mit Ihrem Kreditgeber um eine Lösung zu finden. Denn nicht alle erlauben überhaupt so eine Lösung. Und sobald Sie einen Vertrag unterschrieben haben, muss dieser auch erfüllt werden. Und zwar inklusive vereinbarter Tilgung.
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