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Tilgungsfreijahre

Endfällige Darlehen sind während der kompletten Laufzeit tilgungsfrei. Es gibt aber auch Darlehen, die nur in der Anfangszeit keine Tilgung verlangen. Meist handelt es sich dabei um Förderdarlehen. Hier sind die ersten 1 – 5 Jahre in der Regel Tilgungsfreijahre.

Aufgrund besonders günstiger Zinssätze sind diese Darlehen sehr beliebt. Was jedoch viele Kunden nicht bedenken: Die Zinsen werden fällig, ohne dass eine Tilgung stattfindet. Somit steigen die Zinskosten enorm. Nimmt man ein Darlehen von 50.000,- Euro mit einer Verzinsung von nur 1,25% über 20 Jahre Laufzeit, so ergibt sich durch 3 Tilgungsfreijahre zu Beginn ein Zinsmehraufwand von 2.100,- Euro. Selbst wenn man bei der Bank 1,6% zahlen müsste, wäre das Darlehen insgesamt noch günstiger. Und: Die Vorgaben sind nicht so streng, außerdem können die Raten monatlich gezahlt werden, statt wie z. B. bei der KfW quartalsweise.

Dennoch kann die tilgungsfreie Zeit besonders in den Anfangsjahren helfen, die Doppelbelastung Miete/Darlehenskosten und Einrichtung etc. einfacher tragen zu können.

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