Ein Treuhandauftrag wird normalerweise einem Notar oder Rechtsanwalt erteilt. Das bedeutet, dem Treuhänder wird ein Dokument, Geld oder andere Sachen zu treuen Händen übergeben.
Sinn und Zweck eines Treuhandauftrags ist die Absicherung eines Geschäfts welches Zug-um-Zug abgewickelt werden soll. Da dies in der Realität häufig bei der Ablösung von Immobiliendarlehen vorkommt, wählen wir diesen Fall als Beispiel:
Ein Grundstück soll verkauft werden. Im Grundbuch ist eine Buchgrundschuld zu Gunsten der X-Bank in Höhe von 100.000,- Euro eingetragen. Die Restschuld beträgt 50.000,- Euro.
Der Käufer des Grundstückes muss den Kauf durch ein Darlehen finanzieren und zugunsten der H-Bank ebenfalls eine Grundschuld eintragen lassen. Bank H möchte selbstverständlich die einzige Bank sein, bzw. zumindest im ersten Rang eingetragen werden. Dafür müsste also die Grundschuld zugunsten Bank X gelöscht werden. Bank X möchte aber selbstverständlich die Löschung nicht bewilligen, bevor sie auch wirklich das Geld bekommen hat.
Bank X erteilt nun eine Löschungsbewilligung zu treuen Händen des Notars. Somit erlaubt Bank H die Auszahlung des Darlehensbetrags, da nachgewiesen ist, dass die Grundschuld gelöscht werden kann, wenn der Kaufbetrag gezahlt wurde.
Dieser Ablauf ist somit für beide Seiten sicher und zeigt deutlich, wie wichtig ein Notar bei Grundstücksgeschäften ist.
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