Ein Treuhandkonto kann im Prinzip jeder, auch Privatpersonen, einrichten. Wirtschaftlich berechtigt ist dann nicht der Kontoinhaber, sondern ein Dritter, für den das Guthaben treuhänderisch verwaltet werden soll.
Denkbar ist dies z. B. bei einem Insolvenzverwalter, oder einem Testamentsvollstrecker, aber auch wenn Geschäfte unter Verwandten getätigt werden, könnte ein Treuhandkonto auf den Namen eines vertrauenswürdigen Dritten bei der sicheren Abwicklung helfen.
Besondere Treuhandkonten sind die sogenannten Anderkonten, die von Notaren, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern geführt werden.
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