Die Überweisungsdauer ist die Zeit, die eine Übertragung von Geld von einem Konto auf ein anderes Konto benötigt.
Früher gab es hier häufig Probleme und Ärger, da die Überweisung von einem Kreditinstitut auf ein anderes bis zu einer Woche betrug. Probleme für Mietzahlungen usw. gab es damals häufig.
Inzwischen sind jedoch die Gesetze dahingehend geändert, dass sehr kurze Fristen einzuhalten sind, seit der Einführung der SEPA-Überweisungen gelten diese Fristen sogar EU weit, bzw. für alle Länder die daran teilnehmen. Es handelt sich dabei nicht nur um Länder, die den Euro haben, sondern um alle, die am Europäischen Wirtschaftsraum teilnehmen (EWR-Länder) wie die untenstehende Tabelle zeigt. Ob Großbritannien jedoch nach dem Brexit weiterhin teilnehmen wird, kann noch nicht eingeschätzt werden.
Belgien: Euro
Bulgarien: Bulgarischer Lew
Dänemark: Dänische Krone
Deutschland: Euro
Estland: Euro
Finnland: Euro
Frankreich: Euro
Griechenland: Euro
Großbritannien: Britisches Pfund
Irland: Euro
Island: Isländische Krone
Italien: Euro
Kroatien: Kroatische Kuna
Lettland: Euro
Liechtenstein: Schweizer Franken
Litauen: Euro
Luxemburg: Euro
Malta: Euro
Monaco: Euro
Niederlande: Euro
Norwegen: Norwegische Krone
Österreich: Euro
Polen: Polnischer Zloty
Portugal: Euro
Rumänien: Rumänischer Leu
San Marino: Euro
Schweden: Schwedische Krone
Schweiz: Schweizer Franken (Sonderregelungen möglich!!)
Slowakische Republik: Euro
Slowenien: Euro
Spanien: Euro
Tschechische Republik: Tschechische Krone
Ungarn: Ungarischer Forint
Zypern: Euro
Der Überweisungsbetrag muss beim Empfänger spätestens am Ende des folgenden Geschäftstages gutgeschrieben werden. Dies gilt jedoch nur für Zahlungen in Euro. Bei Fremdwährungszahlungen können bis zu vier Geschäftstage vereinbart werden.
Die schnelle Zahlungsabwicklung bringt viele Vorteile mit sich, hat jedoch auch Nachteile. Denn eine fehlerhafte Überweisung, z. B. durch eine falsche IBAN kann nur so lange zurückgeholt (widerrufen) werden, wie sie dem Empfänger noch nicht gutgeschrieben wurde. Da dies inzwischen sehr schnell geschieht, sind Überweisungswiderrufe so gut wie nicht mehr möglich.
Liegt ein Fehler der Bank vor, so kann man den Geschäftsvorfall selbstverständlich reklamieren, in der Regel erstattet dann die Bank den Betrag umgehend und versucht, sich das Geld selbst zurückzuholen.
Ist jedoch der Fehler dem Kunden passiert, war also der Auftrag fehlerhaft, so kann nur der Empfänger informiert werden. Er muss das Geld zurück überweisen. Tut er dies nicht, muss der Klageweg beschritten werden. Behalten darf man das Geld nicht, es handelt sich dann nämlich um eine ungerechtfertigte Bereicherung.
Rückbuchungen sind ausschließlich bei Abbuchungen durch Lastschriften möglich. Und auch hier nur für die Fälle, in denen die Lastschrift nicht mit der Eingabe der PIN bestätigt wurde (Bei Kartenzahlung).
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