Valutieren kann im Bankwesen verschiedene Bedeutungen haben. Das Hauptwort dazu ist „Valuta“.
Meist ist die Wertstellung eines Betrages auf einem Konto gemeint. Denn nicht immer ist der Zeitpunkt der Gutschrift auch der Zeitpunkt der Wertstellung. Nehmen wir an, ein Kunde gewinnt in der Lotterie und erhält einen Scheck über 100.000,- Euro. Reicht er diesen nun bei seiner Bank ein, kann der Betrag bereits am nächsten Tag als Gutschrift auf seinem Konto zu sehen sein. Allerdings ist bei Verrechnungsschecks die Gutschrift meist mit einem Zusatz „E. v“, oder „Eingang vorbehalten“ versehen. Dazu wird ein Valutierungsdatum angegeben, in der Regel 5 Bankarbeitstage nach Einreichung. Das bedeutet, der Betrag ist zwar auf dem Konto sichtbar, aber die Wertstellung sowie die Verzinsung erfolgt erst 5 Tage später, nämlich dann, wenn der Gegenwert des Schecks beim Aussteller abgebucht wurde.
Im Zusammenhang mit Krediten hört man häufig Sätze wie: „Das Darlehen valutiert zurzeit mit X,- Euro“.
Gemeint ist damit der noch offene Kreditbetrag, also der genaue Betrag, den „der Kredit wert ist“. So kann ein (ursprünglich) 50.000,- Euro Kreditbetrag nach erfolgter Teilabzahlung mit nur noch 10.000,- Euro valutieren.
Bei Immobilienfinanzierungen spricht man von einer Vollvalutierung, wenn das valutierende Darlehen genauso hoch ist, wie die zur Sicherheit eingetragene Grundschuld. Die Teilvalutierung bezeichnet entsprechend eine geringere Restschuld im Vergleich zur Grundschuld.
Wird eine Grundschuld eingetragen, kann die „Einmalvalutierung“ vereinbart werden. Dies bedeutet, dass die Grundschuld ausschließlich für dieses Darlehen genutzt werden kann und eine erneute Nutzung für ein weiteres Darlehen nicht in Frage kommt. Somit könnte ein nachfolgender Kreditgeber sicher sein, dass er an die erste Rangstelle im Grundbuch rutscht.
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