Das Verbraucherkreditgesetz ist bereits seit 2002 nicht mehr in Kraft. Es regelte die rechtlichen Vorgaben, die bei der Vergabe von Krediten an Verbraucher unbedingt zu beachten und einzuhalten waren. 1990 war es in Kraft getreten, nachdem die teilweise fast 100 Jahre alten bestehenden Gesetze auf die veränderten Umstände nicht mehr anwendbar, bzw. sinnvoll waren.
Seit 2002 sind die Vorgaben für Verbraucherkredite im BGB geregelt.