Kredite und Darlehen werden in der Regel für eine feste Laufzeit abgeschlossen. Möchte nun ein Kreditnehmer vorzeitig aus diesem Vertrag aussteigen, so kann er die noch fällige Summe auf einen Schlag zurückzahlen. Es kommt zur vorzeitigen Ablösung.
Gründe dafür gibt es einige. Es könnte zum Beispiel sein, dass es zu einem unerwarteten Geldeingang kommt, oder aber, dass durch eine Umschuldung Zinsen eingespart oder Raten reduziert werden sollen.
Verbraucher haben dieses Recht bei allen Darlehen, die nicht Immobiliendarlehen sind mit einer Frist von 3 Monaten. Allerdings darf für die vorzeitige Ablöse ein Vorfälligkeitsentgelt berechnet werden. Dieses darf 1%, bei weniger als 12 Monaten 0,5% der vorzeitig zurückgezahlten Summe betragen.
Bei Immobilienfinanzierungen gelten besondere Regeln, da die vorzeitige Ablöse während einer Zinsbindungsfrist nur mit Zustimmung des Darlehensgebers erfolgen darf. Auch hier wird eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig, die aufgrund der hohen Summen bei diesen Geschäften, und wegen einer fehlenden gesetzlichen Pauschale sehr hoch ausfallen kann.
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