Eine Person ist zahlungsunfähig, wenn sie offene Verbindlichkeiten und Forderungen aufgrund von Geldmangel dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Besteht die Zahlungsunfähigkeit über einen längeren Zeitraum wird dies auch Insolvenz genannt.
Gemeint ist damit immer eine mangelnde Liquidität. Sind also Sachwerte vorhanden, die jedoch nicht kurzfristig, in der Regel schneller als innerhalb von 3 Wochen, liquide gemacht werden können, tritt also dennoch eine Zahlungsunfähigkeit ein. Die Frage, wann ein Geldmangel als Zahlungsunfähigkeit gesehen werden muss, stellt sich ganz besonders bei der Insolvenz. Ist die Zahlungsunfähigkeit gegeben, müssen Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen, sonst droht die Anklage wegen Insolvenzverschleppung.
Kann der Schuldner seine Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen, so spricht man von Zahlungsunfähigkeit. In einigen Fällen wird eine Liquiditätsbilanz aufgestellt, um das Ausmaß der Zahlungsunfähigkeit festzustellen und zu entscheiden, ob vielleicht nur eine Zahlungsstockung vorliegt. Bei einer Zahlungsstockung kann auch ein Überbrückungskredit aushelfen, während bei der Zahlungsunfähigkeit auch dieser nicht hilft, um die notwendigen liquiden Mittel zu beschaffen.
Bei drohender Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens oder einer natürlichen Person kann auch jeder Gläubiger einen Antrag auf ein Insolvenzverfahren stellen, sofern seine Forderung gerichtlich festgestellt wird. Den Antrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit kann allerdings nur der Schuldner selbst stellen. Können bestehende Schulden nicht mehr bezahlt werden, kommt es zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Durch ein Gericht wird ein Insolvenzverwalter gestellt, welcher das bestehende Vermögen verwalten und möglichst gerecht unter allen Gläubigern aufteilen soll. Auch wenn eine Firma insolvent wird, bleiben für den Kunden die Gewährleistungsansprüche aufrecht. Die Herstellergarantie allerdings erlischt in diesem Fall.
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