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Zinsanpassung

Eine Zinsanpassung erfolgt bei Krediten, bei denen ein variabler Zinssatz vereinbart wurde. Denn beim variablen Zinssatz verändern sich die Zinsen immer entsprechend der jeweiligen Bezugsgröße, die für den Kredit gewählt wurde. Der variable Zinssatz ist normalerweise an einen bestimmten Bezugswert gekoppelt, der vorgibt, wie sich der Zinssatz für den Kredit entwickelt. Wenn die Bezugsgröße ansteigt, dann steigt auch der Zinssatz für den Kredit entsprechend an. Wird die Bezugsgröße hingegen gesenkt, so wird auch der Zinssatz für den Kredit an die jeweilige Senkung angepasst und sinkt nach unten. Dabei verändert sich der Zinssatz jeweils mit demselben Prozentsatz nach oben oder unten wie auch die Bezugsgröße sich verändert.

Die jeweilige Zinsanpassung findet in der Regel nicht laufend, also nicht monatlich, statt. Bei Vertragsabschluss werden Zinsanpassungszeitpunkte vereinbart. In der Regel werden die Zinsen einmal im Jahr oder auch zwei bis vier Mal im Jahr an die jeweilige Bezugsgröße angepasst. Dabei erhält der Kreditnehmer in der Regel ein Schreiben, in welchem ihm die neue Kreditratenhöhe mitgeteilt wird. Ist ein Lastschriftverfahren vereinbart, wird diese auch einfach von seinem Konto abgebucht.

Zinsanpassung in der Baufinanzierung

Selbstverständlich werden auch Baukredite gern variabel verzinst. Die Zinsanpassung findet hier meist quartalsweise statt. Haben Sie eine Zinsbindung vereinbart, bekommen Sie meist kurz vor Ablauf der Frist ein Prolongationsangebot von Ihrer Bank. Nehmen Sie dies an, handelt es sich um eine Fortführung des alten Kredites inkl. der sonstigen Konditionen, es findet lediglich eine Zinsanpassung statt.

Nehmen Sie das Angebot nicht an, wird normalerweise der Kredit zu variablen Konditionen weitergeführt.

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