Kredite aller Art können theoretisch mit einer festen Zinsbindung oder auch variabel abgeschlossen werden. Die Zinsbindungsfrist beträgt meist 3 – 20 Jahre, aber auch Ausreißer nach oben und unten sind möglich. Diese Frist ist die Zeit, in der der vereinbarte Zinssatz sich nicht ändert. Während also beim variabel abgeschlossenen Zins in regelmäßigen Abständen die Zins- und damit die Ratenhöhe angepasst werden, ist die Rate beim gebundenen Darlehen immer gleich.
Zinsbindungen werden allerdings im privaten Bereich fast ausschließlich bei der Immobilienfinanzierung vereinbart. Das liegt an dem Arbeitsaufwand. Während bei Geschäftskunden ohnehin mehr Kreditprüfungsaufwand anfällt, versucht man bei Privatkrediten so viel wie möglich zu standardisieren um die Kosten gering zu halten. Wahlmöglichkeiten werden hier also nur selten geboten.
Während der Zinsbindungsfrist kann ein Darlehen in der Regel nicht gekündigt werden. Ausnahmen sind z. B. ein Sterbefall oder der Verkauf der finanzierten Immobilie. In diesem Fall fällt jedoch eine Vorfälligkeitsentschädigung an, die die Bank für ihren Gewinnausfall entschädigen soll.
Allerdings hat der Gesetzgeber zum Schutz des Verbrauchers auch eine Sonderregelung eingerichtet. So darf ein gebundenes Darlehen nach Ablauf von 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden. Eine Entschädigung steht der Bank dann nicht zu, auch wenn die ursprüngliche Frist noch länger vereinbart war.
Nur, wenn vertragliche Sondertilgungen vereinbart wurden, dürfen Sie diese auch leisten. Ansonsten kann es zwar sein, dass ihr Kreditgeber einer Sondertilgung zustimmt, er darf jedoch für diesen Betrag ebenfalls eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Diese fällt in der Regel so hoch aus, wie die Zinskosten ohnehin wären, manchmal sogar höher. Eine Sondertilgung macht in dem Falle also keinen Sinn. Kommen Sie unerwartet zu Geld, können Sie dieses alternativ während der Frist anderweitig anlegen und so ggfs. noch einen Zinsgewinn erwirtschaften damit die Kosten insgesamt verringert werden.
Hier kommt es auf viele Faktoren an. Sind die Zinsen insgesamt günstig, bietet es sich an, eine möglichst lange Zinsbindung zu vereinbaren. Doch abhängig von Ihrer Risikoneigung und ihrem Marktüberblick kann es auch sinnvoll sein, gar keine Zinsbindung zu vereinbaren und erst bei steigenden Zinsen das Darlehen abzusichern. Abzuwägen ist die Problematik, dass für jeden Monat der Zinsbindung ein kleiner Prozentsatz auf den zu zahlenden Zins aufgeschlagen wird. Damit sichert sich die Bank ebenfalls gegen steigende Zinsen ab. Denn angenommen, die Marktzinsen steigen um 5%, würde dies für die Bank bedeutet, auch auf Sparbücher etc. höhere Zinsen zu zahlen, während sie von Ihnen weiterhin nur einen sehr geringen Darlehenszins vereinnahmt.
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