Einige, besonders größere, Kredite müssen mit Kreditsicherheiten unterlegt werden. Dies gilt ganz besonders bei der Immobilienfinanzierung, aber auch andere Darlehen kommen dafür in Frage.
Sinn und Zweck ist es, dem Kreditgeber die Möglichkeit einzuräumen, im Falle der Nichtzahlung durch den Kreditnehmer, die Sicherheit zu verwerten. Je nach Sicherungsgut kommt hier die Versteigerung, ein Verkauf oder die Nutzung von Guthaben in Frage.
Wenn allerdings die vereinbarte Sicherheit nicht ausreicht, den Kredit im Sinne des Kreditgebers abzusichern, kann dieser eine Zusatzsicherheit verlangen. Hier kommen weitere Immobilien inkl. Grundstücke, Fahrzeuge nebst anderen Gütern oder Konten und Depots in Frage. Aber es kann auch ein Bürge verlangt werden, der die Raten im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des Schuldners übernimmt. Auch kapitalbildende Verträge wie Lebens- oder Rentenversicherungen kommen für eine Zusatzsicherheit in Frage.
Allerdings muss die Bank darauf achten, den Kredit nicht zu hoch abzusichern. Dies würde eine unbillige Härte beim Kunden verursachen. In der Regel darf der Kredit aber bis ca. 120% besichert werden. Dies ist auch die übliche Vorgehensweise, da mit dem Zuschlag Wertschwankungen vorgebeugt werden soll.
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