Ein Zuteilungsdarlehen wird immer in Verbindung mit einem Bausparvertrag gewährt. Bausparkassen unterscheiden zwischen Vorausdarlehen, Zwischendarlehen und Zuteilungsdarlehen.
Das Zuteilungsdarlehen bekommen Sie ausschließlich, wenn der Bausparvertrag bereits angespart (oder durch eine große Einmalzahlung aufgefüllt) wurde.
Wenn die Mindestsumme und die Mindestdauer für den Vertrag lt. Bedingungen erfüllt sind, muss nur noch die Bewertungszahl stimmen. Jede Bausparkasse hat etwas unterschiedliche Berechnungsmethoden. Für die Zuteilung ist jedoch immer eine Mindestbewertungszahl erforderlich. Diese errechnet sich aus Ihren Sparbeträgen und der Zeit, die das Geld im Vertrag ist. Eine hohe Summe auf einen Schlag einzuzahlen führt schneller zu einer Zuteilung als die monatliche Ansparung. Letztlich ist eine Bausparkasse immer eine Art Gemeinschaft. Gelder können nur zugeteilt werden, wenn genügend Einzahler vorhanden sind. Dementsprechend entwickelt sich auch die Bewertungszahl. Da keine Bausparkasse beim Abschluss ihres Vertrages absehen kann, ob in Zukunft noch neue Bausparverträge abgeschlossen werden, ist die beim Abschluss angegebene Dauer bis zur Zuteilung lediglich eine Schätzung. Jedoch ist diese meist halbwegs korrekt. Wird das Geld exakt zu einem bestimmten Termin benötigt, helfen Bausparkassen auch häufig mit kurzzeitigen Zwischendarlehen bis zur endgültigen Zuteilung aus.
Bei der Höhe des Darlehens kommt es auf Ihre Bausparsumme an. Die Differenz zwischen Bausparsumme und Guthaben können Sie als Zuteilungsdarlehen maximal in Anspruch nehmen. Jedoch muss Ihre Haushaltsrechnung stimmen. Für die Rückzahlung sind häufig beim Abschluss festgelegte Beträge nötig, meist zwischen vier und sechs Promille der Bausparsumme. Prüfen Sie unbedingt Ihre individuellen Zuteilungsbedingungen.
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